ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER horizoom GmbH für Geschäftskunden (B2B)

Zur Vereinfachung der Lesbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verzichten wir auf die zusätzliche Verwendung der weiblichen und/oder diversen Form. Die Verwendung der männlichen Form ist geschlechtsneutral zu verstehen.Die horizoom GmbH, Clayallee 288, 14169 Berlin (nachfolgend “horizoom” oder “wir/uns” genannt) bietet seinen Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) diverse Dienstleistungen rund um die Durchführung von Markt-, Meinungs- und Sozialforschungsstudien an. Diese AGB finden in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses aktuellen Fassung Anwendung auf sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen horizoom und dem Auftraggeber; dies gilt auch für zukünftige Aufträge des Auftraggebers gegenüber horizoom, selbst wenn nicht nochmals gesondert auf unsere AGB Bezug genommen wird.

1. AUSSCHLIESSLICHE GELTUNG DIESER AGB

Im Verhältnis zwischen horizoom und dem Auftraggeber finden ausschließlich unsere AGB Anwendung. AGB des Auftraggebers, die von diesen AGB abweichen, finden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch der horizoom keine Anwendung, es sei denn dies wurde vor Vertragsschluss ausdrücklich in Textform vereinbart.

2. LEISTUNGSUMFANG

Der konkrete vertragliche Leistungsumfang bestimmt sich nach dem jeweiligen Inhalt des konkreten Vertrags bzw. Auftrags, der in jedem Fall gesondert in Textform vereinbart wird. horizoom übt ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes der Markt- und Sozialforscher aus. Diese sind zum Zeitpunkt der Erstellung dieser AGB zu finden unter:

Zur Vermeidung von Missverständnissen: Der Zugang zum Internet ist nicht Gegenstand der Leistung.

3. VERTRAGSSCHLUSS

Angebote von horizoom sind grundsätzlich freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist und gültig für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab Übermittlung an den potenziellen Vertragspartner. Vertragsabschlüsse sowie Änderungen von Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Textform (§ 126b BGB); das Gleiche gilt für den Fall der Vereinbarung der Aufhebung des Textformerfordernisses.

4. VERGÜTUNG & PREISBEMESSUNGSKRITERIEN

4.1 Vergütung

Im Angebot wird neben den von uns angebotenen Leistungen die dafür zu zahlende Vergütung, aufgeführt. Etwaige zusätzliche vom Auftraggeber gewünschte Leistungen müssen gesondert in Textform vereinbart und vom Auftraggeber gesondert vergütet werden. 50% der vereinbarten Vergütung wird mit Auftragserteilung, die weiteren 50% mit vollständiger Durchführung des Auftrags zur Zahlung fällig, jeweils mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto ohne Abzug, es sei denn die Parteien vereinbaren bei Auftragserteilung eine anderweitige Regelung in Textform. Weichen vereinbarte Preisbemessungskriterien nach Vertragsschluss nach Maßgabe von Ziffer 4.2 und/oder 4.3 vom Auftrag ab, behält sich horizoom das Recht zur Leistungsunterbrechung und nach entsprechender Information des Auftraggebers in Textform das Recht auf eine angemessene Preisanpassung vor. Sollte der Auftraggeber die geforderte Preisanpassung ablehnen, steht es beiden Parteien frei, vom Vertrag zurückzutreten; es gilt Ziffer 5.

4.2 Preisbemessungskriterien für Teilnehmer-Rekrutierung

Die Vergütung von Teilnehmer-Rekrutierungen durch die horizoom bemisst sich grundsätzlich anhand der Anzahl der vollständig ausgefüllten Fragebögen (nachfolgend „Complete(s)“ genannt) und ist im Einzelnen in der individuellen Vereinbarung zwischen horizoom und dem Auftraggeber geregelt. Kriterien, die bei der Bemessung des Preises für jeden Complete relevant sind und im Vertrag definiert sein müssen, sind solche, die das Verhältnis von Completes (=Teilnehmer, die eine Umfrage vollständig beenden) zu Interview-/Umfragestartern (= Teilnehmer, die eine Umfrage beginnen) und/oder die Incentivierung der Teilnehmer beeinflussen, insbesondere:

  • Inzidenz (auch Inzidenzrate oder IR): Der Anteil der Zielgruppe bzw. Completes innerhalb der von horizoom vorselektierbaren Grundgesamtheit. Technisch wird die Inzidenz definiert als Completes / (Screenouts + Completes), wobei Screenouts definiert sind als Personen, die nicht zur Zielgruppe gehören und daher innerhalb der ersten zehn (10) Fragen oder zwei (2) Minuten von der weiteren Beantwortung des Fragebogens ausgeschlossen werden. Weicht die tatsächlich gemessene von der im Auftrag vereinbarten Inzidenz um 10% (nicht: Prozentpunkte) oder mehr ab, so ist horizoom zur Unterbrechung der Leistung und entsprechenden angemessenen Preisanpassung berechtigt. Dieses Recht besteht auch, wenn sich der Auftraggeber mit der Inzidenzangabe bei Angebotsanfrage auf eine anerkannte Quelle berufen hat  oder wenn die Inzidenz auf Wunsch des Auftraggebers von horizoom und/oder in Abstimmung mit dem Auftraggeber geschätzt wurde, oder wenn sich herausstellt, dass die Grundlage(n) und/oder der Kontext für die im Vertrag gewählte Inzidenz inkorrekt und/oder unvollständig waren.
  • Screeningzeit: Zeit bzw. Anzahl der Fragen, innerhalb derer Teilnehmer als nicht zur Zielgruppe gehörig (und damit als Screenouts) oder als nicht in die Quoten passend (und damit als Quotafulls) identifiziert werden. Diese Fragen sind grundsätzlich zu Beginn einer Umfrage zu stellen. Überschreitet die Screeningzeit zwei (2) Minuten bzw. die Anzahl an Screening- und Quotenabfragen zehn (10) Fragen, so ist horizoom zur Unterbrechung der Leistung und entsprechender Anpassung der Vergütung berechtigt.
  • LOI (auch Interviewdauer):  Die mittlere Interviewdauer aller Teilnehmer, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Die LOI bestimmt maßgeblich die Incentivierung der Teilnehmer, hat aber auch Einfluss auf die Abbruchwahrscheinlichkeit von Teilnehmern. Weicht die LOI von der im Auftrag vereinbarten LOI um mehr als zwei (2) Minuten ab, ist horizoom zur Leistungsunterbrechung und entsprechender Preisanpassung berechtigt, es sei denn horizoom hat die Abweichung zu vertreten. Dieses Recht besteht auch, wenn der Auftraggeber die Abweichung nicht zu vertreten hat, beispielsweise weil die LOI durch technische Gründe (z.B. Ladezeiten) beeinflusst wird, die horizoom nicht zu vertreten hat.
  • Quoten (auch Quotenplan):gewünschte Verteilung der Summe aller Completes oder Einladungen (Stichprobe) nach Quotenmerkmalen (z.B. Geschlecht, Alter, Region). Der Quotenplan und alle Quotenmerkmale und Merkmalsausprägungen sowie etwaige Kreuzquotierungen oder auch Splits, Filterführungen oder Monaden oder Verteilungen über die Dauer der Feldzeit (z.B. Tages- oder Wochenquoten) (zusammen: der Quotenplan) sind mit horizoom in der Angebotsphase abzustimmen und im Auftrag in Textform zu vereinbaren. Nachvertragliche Änderungen des Quotenplans berechtigen horizoom zur Leistungsunterbrechung und entsprechender Preisanpassung.
  • Invalids (auch qualityfails oder bad respondents): Teilnehmer, die durch technische Prüfsysteme des Auftraggebers (z.B. Hardware-Prüfsysteme, IP-Checks, Duplikatchecks, Kontrollfragen oder andere Kontrollmechanismen) von der Beantwortung des Fragebogens ausgeschlossen werden. Die Kontrollsysteme und -mechanismen sind horizoom mit Angebotsanfrage mitzuteilen und im Auftrag zu vereinbaren. Übersteigt der Anteil von Invalids an Interviewstartern (= Personen, die eine Umfrage gestartet haben) einen Anteil von 10%, werden die über die 10% hinausgehenden Invalids als Screenouts gewertet und berechnet.
  • Geräteeignung (auch Geräte- oder Mobilkompatibilität):Die Kompatibilität des Fragebogens mit Hard- oder Software der Teilnehmer. horizoom empfiehlt, sämtliche Studien zur Beantwortung und Bearbeitung von stationären wie mobilen Endgeräten zu konzipieren sofern nicht dringliche methodische Gründe entgegenstehen. Ist eine Studie nicht mit allen gängigen Gerätetypen (Desktop, Laptop, Tablet, Smartphone) und Browsern (Google Chrome, Microsoft Internet Explorer, Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera) oder nur unter bestimmten technischen Voraussetzungen bearbeitbar, so ist dies der horizoom mit Angebotsanfrage mitzuteilen und im Auftrag zu vereinbaren. Stellt sich im Laufe eines Projekts heraus, dass die Geräteeignung nicht der im Auftrag vereinbarten entspricht, ist horizoom zur Leistungsunterbrechung und entsprechender Preisanpassung berechtigt.
  • Umfrageprache:Eine Umfrage muss grundsätzlich in allen jeweiligen Landessprachen des Landes oder Landesteils, in welchem die Teilnehmer rekrutiert werden sollen, durchgeführt werden, sofern nicht anderweitig in Textform vereinbart.
  • Feldzeit: Die Länge der Feldzeit (in Stunden, Tagen, Wochen oder durch Angabe konkreter Daten) d.h. die Zeit innerhalb derer horizoom die Teilnehmer gemäß Vertrag rekrutieren soll, ist im Auftrag zu definieren. Eine nachvertragliche Änderung der Feldzeitvorgaben des Kunden, beispielsweise eine Verkürzung oder eine Verlängerung, berechtigt horizoom zur Leistungsunterbrechung und entsprechender Preisanpassung.

Die Qualität der Antworten der Teilnehmer ist kein Preisbemessungs-kriterium, weil diese kaum objektiv und daher ungeeignet ist. Im Rahmen der Angebotsphase können bestimmte Qualitätskriterien in Textform vereinbart werden, sofern der Einzelfall dies zulässt.

Grundlage für die Bestimmung der Preisbemessungskriterien sind grundsätzlich die im horizoom gemessenen Werte. Im Fall von vom Auftraggeber programmierten und gehosteten Umfragen, die horizoom einen geeigneten Zugang zu dessen Systemen sowie den selbständigen Zugriff und eine einfache Übersicht über die Anzahl der Umfrage-/Interviewstarter, Abbrecher, Screenouts, Quotafulls, Invalids und Completes, gewährt, können die Parteien etwas Abweichendes in Textform vereinbaren.

Weichen die Messwerte der Preisbemessungskriterien in Systemen des Auftraggebers und die Messwerte im horizoom-System um mehr als 5% voneinander ab, ist horizoom zu einer Leistungsunterbrechung berechtigt, bis die Gründe für die Abweichung gefunden und, sofern technisch möglich, behoben sind. In diesem Fall gelten die im horizoom-System gemessenen Werte als Preisbemessungsgrundlage, sofern nicht der Auftraggeber zweifelsfrei und überprüfbar darlegen kann, dass die seitens horizoom gemessenen Werte fehlerhaft sind.

Interviewstarter, die nicht eindeutig einem Status zuordbar sind, werden als Screenouts behandelt. Grundsätzlich wird jeder Teilnehmer, der via complete-redirect an horizoom zurückgeleitet wird, als Complete abgerechnet, selbst wenn dies auf eine fehlerhafte Nutzung des complete-redirect-Links durch den Auftraggeber bzw. seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

4.3 Preisbemessungskriterien für Fragebogenprogrammierung & Hosting

Die Vergütung für Fragebogenprogrammierung und Hosting ist grundsätzlich in der individuellen Vereinbarung zwischen horizoom und dem Auftraggeber geregelt.

Die Preisbemessungskriterien richten sich nach dem technischen und zeitlichen Aufwand zur Leistungserbringung, insbesondere:

  • LOI (auch mLOI oder Interviewdauer): Die mittlere Interviewdauer aller Teilnehmer, die den Fragebogen vollständig beantwortet haben. Die LOI wird von horizoom als verlässliches und objektives Maß für die Einschätzung der Länge eines Fragebogens herangezogen. Entsprechend beeinflusst die (voraussichtliche) LOI auch die Vergütung für die Programmierung eines Fragebogens.
  • Quoten (auch Quotenplan): gewünschte Verteilung der Summe aller Completes oder Einladungen (Stichprobe) nach Quotenmerkmalen (z.B. Geschlecht, Alter, Region). Der Quotenplan und alle Quotenmerkmale und Merkmalsausprägungen sowie etwaige Kreuzquotierungen oder auch Splits, Filterführungen oder Monaden oder Verteilungen über die Dauer der Feldzeit (z.B. Tages- oder Wochenquoten) (zusammen: der Quotenplan) werden mit horizoom in der Angebotsphase abgestimmt und im Auftrag in Textform vereinbart. Nachvertragliche Änderungen des Quotenplans, die nicht im Einflussbereich von horizoom liegen, berechtigen horizoom zur Leistungsunterbrechung und entsprechender Preisanpassung.
  • Anzahl Umfragesprachen: Sofern nicht anderweitig in Textform vereinbart, basieren Angebote der horizoom auf der Annahme, dass nur in den Landessprachen des jeweiligen im Angebot aufgeführten Landes programmiert wird. Weitere Sprachen können auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung programmiert werden. Die Übersetzungen liegen, sofern nicht abweichend in Textform vereinbart, im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
  • Sonderprogrammierungen und Programmierkomplexität:  Sofern nicht anderweitig in Textform vereinbart, basieren Angebote der horizoom auf der Annahme, dass der zu programmierende Fragebogen vom Auftraggeber konzeptioniert wird und in allen für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Sprachen im Word- oder Excel-Format und inklusive als solche eindeutig gekennzeichneter Fragetexte, Antwortoptionen, Programmieranweisungen und Filteranweisungen an horizoom übermittelt wird. Eine individuelle Beratung durch horizoom bezüglich der Fragebogenkonzeption ist auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung möglich. Sofern nicht anderweitig in Textform vereinbart, basiert die Kalkulation von horizoom auf der Annahme eines einfachen, linearen Fragebogens ohne Sonderprogrammierungen oder Skript- / Split- / Monadensteuerungen oder Einbindung besonderer Mediatypen. Ebenso ausgenommen von der Programmierung durch horizoom sind, sofern nicht explizit und in Textform vereinbart, Conjoint- oder MaxDiff-Designs. Übliche Fragetypen sind Einfachauswahl-, Mehrfachauswahl-, Matrix-, Skalen-, Offene-, Ranking- und Rating-Fragen. Die Einbindung von bis zu 10 Bildern, die vom Auftraggeber im Endformat in PNG oder JPG geliefert werden, ist in ausgewiesenen Preisen inbegriffen. Weitere Fragetypen und Anforderungen können gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden. 
  • Lieferumfang: Angebote der horizoom für Fragebogenprogrammierung und Fragebogenhosting basieren auf der Grundlage, dass ein gelabelter und bereinigter Rohdatensatz im Excel- oder SPSS-Format geliefert wird. Die Datenbereinigung erfolgt nach Standards der horizoom. Besondere Wünsche des Auftraggebers an die Datenbereinigung sowie zusätzliche Ergebnisaufbereitungen oder Ergebnislieferungen, wie zum Beispiel ein Feldbericht, die Codeplanerstellung, Codierung oder Rückübersetzung offener Nennungen, Erstellung eines Tabellenbandes, Datenvisualisierungen wie Dashboards oder Powerpoint-Charts sowie Analysen, Interpretationen und Handlungsempfehlungen sind, sofern nicht abweichend in Textform vereinbart, nicht vom Angebot umfasst; auf Wunsch des Auftraggebers bieten wir diese gegen gesonderte Vergütung an.
  • Programmierzeit und Hostingzeit: Die Dauer der Programmierzeit (Anzahl der Wochentage oder exakte Daten), die horizoom zur Umsetzung der Programmierung hat, sowie die Dauer der Hosting- oder Feldzeit, die zur Leistungserbringung nötig sind, sind preisrelevant. Nachverträgliche Änderungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht absehbar waren, berechtigen die horizoom zur Leistungsunterbrechung und Preisanpassung.

4.4 Weitere Leistungen von horizoom

Sollte der Auftraggeber weitere Leistungen in Anspruch nehmen wollen, gelten die von horizoom mit dem jeweiligen Angebot übermittelten Preise mit den jeweiligen Preisbemessungskriterien. Stellt sich während des Projekts heraus, dass die tatsächlichen Ausprägungen der Preisbemessungskriterien maßgeblich von den im Auftrag vereinbarten Ausprägungen der Preisbemessungskriterien abweichen, ohne dass dies für horizoom vor Vertragsschluss erkennbar gewesen wäre, ist horizoom zur Leistungsunterbrechung und entsprechenden angemessenen Preisanpassung berechtigt; das Recht zum Rücktritt nach Maßgabe von Ziffer 5.

4.5 Nettopreise

Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer im Zeitpunkt der Leistungserbringung.

4.6 Zahlungsverzug und Insolvenzverfahren

Befindet sich der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder wird gegen ihn Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt, kann horizoom jegliche weitere Leistung zurückhalten und sämtliche bereits erbrachte Leistungen sofort in Rechnung stellen und ist zudem berechtigt, den Einsatz weiterer Dienstleistungen, auch falls sie bereits vertraglich vereinbart waren, von der Vorauszahlung der Vergütung für sämtliche bestehende Aufträge abhängig zu machen.

5. RÜCKTRITT VON AUFTRÄGEN

horizoom behält sich das Recht vor, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von einem Auftrag zurückzutreten und die Erfüllung zu verweigern. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn sich herausstellt, dass technische Gründe den Rücktritt erforderlich machen, dass der Auftrag oder Auftraggeber gegen Standesrecht, gegen Ziffern 6.3, 8 oder Ziffer 11.2 dieser AGB oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, oder im Falle einer Nichteinigung mit dem Auftraggeber über die von horizoom geforderte Preisanpassung Der Auftraggeber muss von horizoom unverzüglich über den Rücktritt und Rücktrittsgrund in Textform informiert werden. horizoom wird sich jedoch bemühen, mit dem Auftraggeber eine einvernehmliche Lösung zu finden, um den Rücktritt zu vermeiden.

Sollte der Auftraggeber den Rücktritt zu vertreten haben, so hat er die vereinbarte Vergütung unter Abzug der durch die Ablehnung ersparten Aufwendungen zu zahlen.

Sollte horizoom den Rücktritt zu vertreten haben, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Anzahlung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS & FREISTELLUNG VON ANSPRÜCHEN

6.1 Allgemeine Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für das Projekt und muss sicherstellen, im Einklang mit geltendem Recht und den unter Ziffer 2 beschriebenen Standesregeln zu handeln sowie die horizoom bei der Erbringung vertraglicher Dienstleistungen angemessen zu unterstützen.

Der Auftraggeber muss insbesondere dafür Sorge tragen, dass horizoom spätestens einen (1) Werktag vor Beginn der Erbringung vertraglicher Dienstleistungen durch horizoom sämtliche Informationen und Materialien zur Verfügung stehen, die für die Auftragserfüllung erforderlich sind.

Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, mit Beauftragung sämtliche zur späteren Rechnungsstellung durch horizoom erforderliche Informationen wie Rechnungsadresse, Kostenstellen, Lieferanschrift, Auftragsnummern oder Projektbezeichnungen, die zur Annahme der Rechnung durch den Auftraggeber relevant sind, zur Verfügung zu stellen. Nicht mit Beauftragung zur Verfügung gestellte Informationen können auf der Rechnung nicht vorausgesetzt werden und damit nicht zur Rechnungsannahmeverweigerung berechtigen. Entsprechend sind von horizoom gestellte Rechnungen auch ohne diese Informationen zum vertraglich vereinbarten Zahlungsziel zur Zahlung fällig.

Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Studie inklusive der Datenverarbeitung im Einklang mit dem Branchenkodex und den Richtlinien der deutschen Branchenverbände, in ihrer aktuellen Fassung zu finden unter https://www.rat-marktforschung.de/branchenkodex/, durchzuführen.

Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, unverzüglich nach Beginn der Dienstleistung diese auf ihre Vertragsmäßigkeit zu überprüfen. Sollten dabei offensichtliche Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt auffallen, so hat der Auftraggeber horizoom unverzüglich in Textform darüber zu informieren. Auch die spätere Kenntnisnahme einer Abweichung vom vertraglich Vereinbarten verpflichtet den Auftraggeber, horizoom unverzüglich nach Kenntnisnahme darüber textlich zu informieren.

6.2 Besondere Pflichten des Auftraggebers bei Studien, die nicht von horizoom programmiert und gehostet werden („Sample Only“)

Der Auftraggeber verpflichtet sich im Falle von Studien, die nicht auf den Servern von horizoom bereitgestellt werden, horizoom rechtzeitig vor Beginn der Dienstleistung, spätestens jedoch einen (1) Werktag vorher, zu versichern, dass auf den jeweiligen Endseiten des Fragebogens eine korrekte Rückleitung der Teilnehmer, inkl. Übertragung der jeweiligen Teilnahme-Pseudonyme (TAN oder auch Teilnahme-ID oder auch participation_id) und dem jeweiligen Status der Teilnahme-Pseudonyme zum horizoom-System über die von horizoom nach Auftragsannahme bereitgestellten Rückleitungs-Links (auch Redirect-Links) (nachfolgend “Redirects” genannt) erfolgt. horizoom stellt hierzu vier (4) verschiedene Redirects zur Verfügung. (“complete”, “screenout”, “quotafull” und “invalid”). Je nach Status, den der jeweilige Umfrageteilnehmer bzw. das jeweilige Teilnahme-Pseudonym im Fragebogen erlangt, muss seitens des Auftraggebers der jeweils korrekte, von horizoom bereitgestellte Redirect-Link zur Rückleitung der Teilnehmer ins horizoom-System verwendet werden. Der verwendete Redirect-Link entscheidet über die jeweilige automatische Information und Incentivierung des Teilnehmers durch horizoom und ist daher essenziell für das Nutzungserlebnis des jeweiligen Teilnehmers.

Zu den Bedeutungen der unterschiedlichen Status:

  • complete: Der Teilnehmer gehört zur Zielgruppe, passte in die Quoten und hat die Befragung vollständig beantwortet.
  • screenout: Der Teilnehmer wurde innerhalb der ersten 10 Fragen als nicht zur Zielgruppe gehörend identifiziert und zu horizoom zurückgeleitet, ohne dass er die Befragung vollständig beantworten konnte.
  • quotafull: Der Teilnehmer gehört zur Zielgruppe, wurde aber innerhalb der ersten 10 Fragen als nicht in die Quoten passend identifiziert und zu horizoom zurückgeleitet, ohne dass er die Befragung vollständig beantworten konnte.
  • invalid: Der Teilnehmer wurde im Verlauf der Umfrage als unzulässiger Teilnehmer identifiziert, z.B. weil er bereits an der Umfrage teilgenommen hat (Duplikatcheck) oder mit horizoom vorab vereinbarte Qualitätschecks (z.B. Kontrollfragen, Plausibilitätschecks etc.) nicht bestanden hat.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von horizoom bereitgestellten Redirects technisch korrekt in seiner Studie zu implementieren oder implementieren zu lassen und horizoom bei Störungen in der Umfrage, geschlossenen Quoten oder der Pausierung oder Beendigung der Umfrage (dauerhaft oder temporär) unverzüglich in Textform zu informieren.

Nach Beendigung der Studie hat der Auftraggeber selbstständig dafür Sorge zu tragen, dass keine weiteren Interviews mehr durchgeführt werden können und die Interviewstarter fortan auf den Status quotafull geleitet werden. In jedem Fall werden dem Auftraggeber alle Completes berechnet, die angefallen sind, bis er die Studie beendet und technisch geschlossen hat.

Der Auftraggeber ist, sofern nicht abweichend in Textform vereinbart, verpflichtet, nach Abschluss einer Studie der horizoom unverzüglich die Teilnahme-Pseudonyme („Final IDs“) mit dem jeweiligen Status (“complete”, “screenout”, “quotafull”, “invalid”) in strukturierter Form (z.b. Excel-Tabelle) mitzuteilen.

6.3 Verantwortung des Auftraggebers für Rechtmäßigkeit

Die vertragsgemäße Durchführung eines jeden Auftrags darf weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber trägt die presse-, wettbewerbsrechtliche, standesrechtliche sowie die sonstige rechtliche Verantwortung für den Inhalt der Studie oder Umfrage, auch wenn diese im Auftrag des Auftraggebers von horizoom technisch umgesetzt oder programmiert und gehostet wird. Eine Studie darf keine Tatsachenbehauptungen, Werturteile oder sonstigen Äußerungen in Wort und Bild enthalten, die gegen gesetzliche Verbote oder Rechte Dritter (z.B. Urheber-, Namens-, Datenschutzrecht) verstoßen. Insbesondere darf die Studie

  • keine beleidigende, verleumdende oder belästigende
  • keine pornografischen und/oder gegen Jugendschutzgesetze verstoßende,
  • keine rassistischen, volksverhetzenden, fanatischen, Hass oder Gewalt und/oder illegale Aktivitäten unterstützende,

Inhalte aufweisen.

horizoom ist nicht verpflichtet, die Aufträge auf deren rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen.

Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Materialien wie Fotos oder Videos oder Produktsamples müssen ohne Urheberbezeichnung zum Zwecke der Markt,- Meinungs- und Sozialforschung verwendet und verbreitet werden dürfen, ohne Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder Markenrechte) zu verletzen. Der Auftraggeber darf Inhalte, die gesetzlich geschützt sind (z.B. durch das Urheber-, Marken-, Patent-, Geschmacksmuster- oder Gebrauchsmusterrecht), nicht unberechtigt verwenden oder verbreiten. Der Auftraggeber darf Fotos oder Inhalte, die Marken oder sonstige Kennzeichen (Unternehmenskennzeichen, Werktitel etc.) enthalten, nur verwenden, wenn er die Nutzungsrechte innehat bzw. der Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Rechten ist.

6.4 Freistellung von Ansprüchen

Sollte horizoom von einem Dritten im Zusammenhang mit einem Auftrag des Auftraggebers wegen Verstoßes gegen (i) in Ziffer 6.3 genannte Verbote, (ii) die in Ziffer 11.2 genannten Pflichten und/oder (iii) geltendes Recht (z.B. Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Urheber-, Werktitel- oder Nutzungsrechten und verwandten Rechten Dritter oder Persönlichkeitsrechten), oder weil der Auftraggeber die durch die Studie generierten Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat, in Anspruch genommen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, horizoom und seine Mitarbeiter und Organe von den geltend gemachten Ansprüchen sowie den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung auf erstes Anfordern freizustellen. Voraussetzung dafür ist, dass horizoom den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntnis über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche in Textform informiert.

7. VERFÜGBARKEIT UNSERER WEBSITE

Unsere Websites ist in der Regel 24 Stunden täglich erreichbar, jedoch ist eine ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit technisch nicht möglich; insbesondere Sicherheits- und Wartungsarbeiten sowie technische Störungen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, können zur vorübergehenden Nichterreichbarkeit führen. Wir bemühen uns jedoch, Wartungsarbeiten möglichst außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen.

8. HÖHERE GEWALT

Sollte die Nichterbringung der vertragsgemäßen Dienstleistung auf höherer Gewalt oder sonstigen nicht von horizoom zu vertretenden Umständen beruhen, besteht für die Dauer der durch diese Ereignisse eingetretenen Leistungshindernisse keine Pflicht zur Leistung. Sollte die Unmöglichkeit der Leistung bzw. das Leistungshindernis dauerhaft bestehen oder für einen nicht unerheblichen Zeitraum von mindestens drei Monaten andauern, steht beiden Parteien das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

9. VERTRAULICHKEIT

horizoom verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber überlassene Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. horizoom ist berechtigt, die vom Auftraggeber überlassenen Informationen für die Erbringung der Dienstleistung sofort nach Erfüllung des Auftrages zu vernichten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Inhalt des mit uns geschlossenen Vertrages und die damit verbundenen Informationen, insbesondere die Angebote mit Informationen zu Lösungsvorschlägen, Preisen, Preisbemessungskriterien, Machbarkeiten und/oder zu Studienzwecken überlassene Teilnehmerdaten streng vertraulich zu behandeln, sofern nicht anwendbare Gesetze den Auftraggeber zur Offenlegung und/oder Weitergabe vertraulicher Informationen verpflichten.

Von der Vertraulichkeitsverpflichtung ausgenommen sind Informationen, die bei Vertragsschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt wurden oder die der Auftraggeber von Dritten rechtmäßig erhalten hat. Die Beweislast, dass keine Vertraulichkeit gilt, trägt die Partei, die sich darauf beruft.Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach Durchführung eines Auftrags fort.

10. KEINE EXKLUSIVITÄT

Exklusivität für bestimmte Dienstleistungen, Produkte, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung in Textform und gegen gesonderte Vergütung gewährt.

11. DATENSCHUTZ

11.1 Datenschutz im Verhältnis zum Auftraggeber

Wir nehmen den Datenschutz sehr ernst und beachten sämtliche anwendbaren Datenschutzgesetze und standesrechtlichen Vorgaben (siehe auch Punkt 2. Leistungen), insbesondere die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des § 25 TTDSG. Einzelheiten zu unserer Datenverarbeitung finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

11.2 Schutz der Teilnehmerdaten

Zum Schutz der personenbezogenen Daten der Teilnehmer bleiben diese für den Auftraggeber anonym. horizoom übermittelt dem Auftraggeber stattdessen anonyme Teilnahme-Pseudonyme (auch TANs oder Teilnahme-IDs oder participation_ids), die jedoch keine Rückschlüsse auf die Teilnehmer ermöglichen. Der Auftraggeber ist zur Löschung der ihm übermittelten Teilnahme-Pseudonyme innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung eines Auftrags verpflichtet.

Alle personenbezogenen Daten über die Teilnehmer verbleiben bei horizoom. Wir sind grundsätzlich nicht berechtigt, personenbezogene Daten der Panelteilnehmer an einen Auftraggeber weiterzugeben. Das ist nur in gesondert vereinbarten Fällen und nur bei Vorliegen einer vorherigen informierten Einwilligung der jeweiligen Teilnehmer und horizoom möglich (Nr. 4 Abs. 5 der „Erklärung für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum ICC/ESOMAR Internationalen Kodex für die Markt- und Sozialforschung“).

Die einzelnen Antworten der jeweiligen Teilnehmer dürfen vom Auftraggeber nicht an Dritte – auch nicht an horizoom – weitergegeben.

Eine Weitergabe von pseudonymisierten Profildaten in Bezug auf Teilnehmer einer Umfrage/Studie, die im horizoom-Panel gespeichert sind, können von horizoom an den Auftraggeber auf Wunsch weitergegeben werden, wenn sichergestellt ist, dass dem Auftraggeber keine weiteren Informationen zur Verfügung stehen, die eine Re-Identifizierung der Teilnehmer ermöglichen würde; andernfalls ist die Weitergabe von pseudonymisierten Profildaten nur bei Vorliegen einer entsprechenden informierten Einwilligung durch die Teilnehmer möglich.

Der Auftraggeber ist unter keinen Umständen ohne die vorherige Zustimmung der horizoom in Textform berechtigt, zu versuchen, an die Kontaktdaten oder andere persönliche Daten der Teilnehmer zu gelangen oder sie anhand anderweitig vorliegender Daten zu kontaktieren, es sei denn es passiert zu studienbezogenen Zwecken, denen zuvor durch horizoom und den jeweiligen Teilnehmern nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzgesetze zugestimmt wurde. Sofern ausnahmsweise personenbezogene Daten von Teilnehmern in einer Umfrage verarbeitet werden, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, die gesetzlichen und standesrechtlichen Vorgaben zum Datenschutz, insbesondere die DSGVO in ihrer zum Zeitpunkt der Erhebung aktuellen Form, vollumfänglich zu beachten.

12. VERTRAGSSTRAFE

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot, Teilnehmer ohne unsere vorherige in Textform erteilte Erlaubnis zu kontaktieren oder die Kontaktdaten oder andere persönliche Daten von Teilnehmern in Erfahrung zu bringen oder Teilnahme-Pseudonyme innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung eines Auftrags nicht zu löschen, ist eine von uns nach billigem Ermessen zu bestimmende und vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüfbare Vertragsstrafe durch den Auftraggeber zu zahlen. Das Gleiche gilt, wenn der Auftraggeber ein personenbezogenes Datum eines Teilnehmers ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung schuldhaft an einen Dritten weiterleitet oder veräußert.

Ansprüche von horizoom auf Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie das Recht zum Rücktritt und zur Geltendmachung von Schadensersatz bleiben unberührt.

13. URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHT & NENNUNG VON HORIZOOM, KUNDENREFERENZ

13.1 Urheberrecht an Materialien

Soweit horizoom für die Durchführung des Auftrags selbst Material erarbeitet (z.B. Konzepte, Lösungsvorschläge, Texte, Kalkulationen, Fragebögen, Grafiken, sonstige Materialien), so stehen das Urheberrecht und sämtliche Nutzungsrechte daran horizoom zu, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart wurde.

13.2 Einfaches Nutzungsrecht für den Auftraggeber

Vorbehaltlich der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den Auftraggeber, räumt horizoom dem Auftraggeber das dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht zur Verwendung der im Rahmen des Vertrags erbrachten Arbeitsergebnisse ein.

13.3 Einfaches Nutzungsrecht für horizoom

Sollte es für die Auftragsdurchführung erforderlich sein, ist horizoom berechtigt, das vom Auftraggeber erstellte und zur Verfügung gestellte Material zu vervielfältigen und zu bearbeiten (z.B. Bildabmessungen zu verändern) soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist. horizoom wird, soweit dies möglich und zumutbar ist, die Bearbeitungen mit dem Auftraggeber abstimmen.

13.4 Nennung von horizoom

Der Auftraggeber ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Zustimmung in Textform berechtigt, horizoom als ausführendes Unternehmen einer Studie zu nennen.

13.5 Kundenreferenz

Mit Beauftragung der horizoom erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass horizoom den Auftraggeber als Referenzkunden nennt; dies beinhaltet das Recht das Firmenlogo des Kunden in der Außenkommunikation zu verwenden.

14. GEWÄHRLEISTUNG

14.1 Mängel der Leistung

Im Falle eines Mangels gilt das jeweils anwendbare Gewährleistungsrecht. Für Mängel in Bezug auf etwaige von horizoom zu erbringende Hosting-Leistungen (vgl. Ziffer 4.3), gelten die Gewährleistungsregeln des Mietrechts (§ 536 ff BGB), jedoch mit der Maßgabe, dass eine Schadensersatzpflicht entgegen § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB nur im Fall eines Verschuldens besteht.

14.2 Keine Gewähr für unerlaubte Handlungen der Befragungsteilnehmer

Das Abfotografieren, Speichern und/oder die Vervielfältigung von Befragungsinhalten (Text, Bild, audiovisuelle Inhalte) seitens der Befragungsteilnehmer kann durch horizoom technisch nicht verhindert werden, so dass wir dafür keine Gewähr übernehmen können.  Wir verpflichten die Befragungsteilnehmer jedoch solche Handlungen zu unterlassen und weisen in den Teilnahmebedingungen darauf hin, dass sie sich ggfs. schadensersatzpflichtig machen, sollten sie dieser Pflicht schuldhaft zuwiderhandeln;

14.3 Verjährung Schadensersatz

Etwaige Schadensersatzansprüche gegen horizoom, die aus einem Mangel der Leistung resultieren, verjähren mit Ablauf eines (1) Jahres nach Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung.

15. HAFTUNG

Unsere Haftung ist unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Arglist, im Rahmen einer von uns in Textform ausdrücklich vereinbarten und übernommenen Garantie, für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Im Falle der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sog. “Kardinalpflicht”) ist unsere Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.

Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen.

Soweit die Haftung von horizoom ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Organe, von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen, z.B. Subunternehmern und sonstigen Mitarbeitern.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1 Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

16.2 Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

16.3 Unwirksamkeit einer Klausel

Sollten sich einzelne Klauseln dieser AGB oder Teile davon als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt (Erhaltung). Anstelle unwirksamer Klauseln treten, soweit vorhanden, gesetzliche Regelungen. Sollten keine gesetzlichen Regelungen vorhanden sein oder Regelungslücken bestehen, greift die Regelung, die horizoom bei sachgerechter Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätte, wenn ihr die Unwirksamkeit der AGB oder der Regelungslücke bewusst gewesen wäre.

Stand der AGB: Oktober 2023